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Ausbildungsvergütung 2025

Neue Mindestsätze festgelegt

Die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berechneten Werte sehen eine Steigerung vor: Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten künftig mindestens 682 Euro monatlich – ein Plus von 33 Euro gegenüber dem Satz von 649 Euro in 2024.

Die Vergütung steigt mit den Ausbildungsjahren an: Im zweiten Jahr liegt der Mindestsatz bei 805 Euro, im dritten bei 921 Euro und im vierten bei 955 Euro. Diese Staffelung basiert auf gesetzlich festgelegten Aufschlägen von 18, 35 und 40 % auf die Grundvergütung des ersten Ausbildungsjahres.

Für die meisten Auszubildenden sind diese Mindestsätze allerdings nicht relevant: Wie BIBB-Analysen zeigen, erhalten Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben durchschnittlich deutlich höhere Vergütungen – im Jahr 2023 lag der Durchschnitt bei 1.066 Euro brutto monatlich. Nur etwa 3 bis 4 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge orientieren sich an der Mindestausbildungsvergütung.

Dabei zeigen sich deutliche regionale und branchenspezifische Unterschiede: In den neuen Bundesländern liegt der Anteil der Mindestlohn-Verträge mit 6 bis 10 % höher als in den alten Bundesländern (2 bis 4 %). Nur das Saarland bildet mit 6 % eine Ausnahme. In Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft (7 bis 8 %) ist der Anteil höher als in Industrie und Handel (2 %) oder den Freien Berufen (unter 1 %). Im öffentlichen Dienst spielt die Mindestausbildungsvergütung aufgrund höherer Tarifabschlüsse praktisch keine Rolle.

Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt: Ihre Vergütung darf die regionalen Tarifsätze um maximal 20 % unterschreiten, muss aber mindestens die gesetzliche Mindestvergütung erreichen. Tarifgebundene Betriebe müssen sich an ihre Tarifverträge halten, auch wenn diese in Ausnahmefällen unter der Mindestausbildungsvergütung liegen.

Weitere Infos: wirAUSBILDER