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Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Insgesamt 43.000 Anfragen beantwortet sie jedes Jahr — die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Sie ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland, und begutachtet schulische, berufliche sowie Hochschul­qualifikationen als Dienstleistung für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen. Zudem kann sie die unterschiedlichen Stellen in den Ländern mit Gutachten oder allgemeinen Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem unterstützen. Über das Infoportal anabin sind diese Infos außerdem zugänglich.

Aufgaben der ZAB

Die Arbeiten der ZAB sind viel­fältig: Von individuellen Zeugnisbewertungen und Gleichwertigkeitsbescheiden ausländischer Berufsabschlüsse ist auf der Website die Rede. Ziel ist dabei stets der erleichterte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Die ZAB ist freilich kein deutsches Phänomen. Sämtliche Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) unterhalten jeweils eine vergleichbare nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen. Mit ihnen arbeitet die ZAB eng zusammen. Man informiert sich gegenseitig über die Bildungs­systeme, ist Ansprechpartner bei Problemen und trifft sich für Bera­tungen auf gemeinsamen Konferenzen. Kanada, die USA und Australien sind ebenfalls Teil dieses Netzwerks.

Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten können ihren qualifizierten Beruf genauso ausüben wie Inländer*innen.“

Reglementierte Qualifikation?

Für ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland Fuß fassen möchten, ist es wichtig, gleich zu Beginn folgende Frage zu klären: Ist mein Beruf in Deutschland reglementiert? Das ist immer dann der Fall, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Reglementiert sind beispielsweise medizinische und juristische Berufe sowie Lehrtätigkeiten an staatlichen Schulen. Eine Übersicht hierzu findet sich ebenfalls auf anabin.

Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten können ihren qualifizierten Beruf genauso ausüben wie Inländer*innen. Diese gegenseitige Anerkennung gilt auch für die Schweiz. Berufliche Qualifikationen von außerhalb der EU, EWR und der Schweiz können gleichfalls anerkennt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung oder im Berufsbild existieren. Für nicht reglementierte Berufe sind keine behördlichen Anerkennungen erforderlich, sodass sich Bewerber*innen auf dem deutschen Arbeitsmarkt direkt bewerben können.

Für ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland Fuß fassen möchten, ist es wichtig, gleich zu Beginn folgende Frage zu klären: Ist mein Beruf in Deutschland reglementiert?

(Quelle: Unsplash — Filip Rankovic Grobgaard)

Für ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland Fuß fassen möchten, ist es wichtig, gleich zu Beginn folgende Frage zu klären: Ist mein Beruf in Deutschland reglementiert?

Und noch eine Erleichterung

Durch das sogenannte Anerkennungsgesetz haben zum Beispiel Hand­werksgesell*innen oder Absolvent*innen kaufmännischer Ausbildungen seit 2012 den Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Denn: Das Gesetz ermöglicht eine Anerkennung oder Bewertung für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe gleichermaßen, darunter sämtliche Aus­bildungsberufe im dualen System. Personen mit einer außerhalb der EU erworbenen Qualifikation haben durch das Gesetz ebenso einen Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit.

Erster Wegweiser

Wem das alles zu viel Input ist, der kann sich fürs Erste an das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufs­qualifikationen wenden. Dieses Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) fungiert als Wegweiser für Fachkräfte, Beratende und Arbeit­geber*innen. Auf der Website erhalten Interessierte Antworten auf Fragen à la „Wie funktioniert eine Anerkennungspartnerschaft?“ oder „Bekomme ich mit der Anerkennung automatisch ein Visum für Deutschland?“ sowie zahl­reiche Artikel und Interviews bis hin zu Video-Tutorials für eine erfolgreiche Antragsstellung. All das wahlweise in 11 Sprachen sowie in Leichter als auch in Gebärdensprache.

Die Wege zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses sind in Deutschland also mannigfaltig. Wer keinen persönlichen Ansprechpartner hat, sollte sich beim Informationsportal des BIBB oder direkt bei der ZAB Auskünfte einholen und eine Anerkennung seiner Qualifikationen beantragen. Ein wichtiger Schritt nicht nur für die eigene Persönlichkeit und Vita, sondern auch für dieses Land und seine Wirtschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.kmk.org/zab/zentralstelle-­fuer-auslaendisches-­bildungswesen.html

www.anabin.kmk.org/cms/public/

www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

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